Nachjustierungen, auch für die Kunststofffraktion (Foto: Panthermedia/moreno.soppelsa)
Im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR, Osnabrück) am 31. August 2022 einen neuen Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen (gemäß § 21, Abs. 3 des VerpackG) veröffentlicht. Im Vergleich zur vorherigen Ausgabe enthält der aktuelle Mindeststandard verschiedene Weiterentwicklungen, wie etwa für Verbundverpackungen aus Papier und Kunststoff.
Eine weitere Änderung betrifft Polyamid-Schichten in der Fraktion „Folie und LDPE“, die eigentlich als „recyclingunverträglich“ gelten. Eine Ausnahme bilden hier zukünftig Polyamid-6 oder Co-Polyamid 6/6.6 in coextrudierten Polyethylen-/Polyamid-Folienstrukturen ohne EVOH-Schicht.