Der Europäische Gerichtshof hat in letzter Instanz entschieden, dass der dänische Spielzeughersteller Lego (Billund) eine dreidimensionale Darstellung des roten Achtnoppen-Bausteins nicht als geschützte Marke registrieren lassen darf. Die richterliche Begründung lautet, die funktionale Formgebung eines Bausteins könnte nicht als Marke eingetragen werden, da es sich um technische Lösungen handelt, für die ein Unternehmen keinen Schutz beanspruchen kann.
Derweil bleiben die Dänen auf Wachstumskurs. Im ersten Halbjahr 2010 stieg der Umsatz gegenüber H1 2009 um 34 Prozent auf 5,9 Mrd DKK (rund 787 Mio EUR) und der Vorsteuergewinn um 68 Prozent auf 1,6 Mrd DKK.
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