Die Neubewertung der Gesundheitsgefahren durch Bisphenol A (BPA) ist abgeschlossen. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) kommt dabei wie schon vorläufig Anfang 2014 zu dem Schluss, dass die „tolerierbare tägliche Aufnahmemenge" (TDI) für BPA über eine Kombination verschiedener Quellen deutlich unterhalb der sicheren Obergrenze liegt. Unter anderem wurden bei der Neubewertung erstmals auch Nicht-Nahrungsquellen berücksichtigt. Die Chemikalie wird unter anderem bei der Erzeugung von Polycarbonat eingesetzt, als Schutzbeschichtung zur Auskleidung von Dosen sowie in Thermopapier von Kassenbons.
Der Erzeugerverband PlasticsEurope (Brüssel / Belgien) fordert vor diesem Hintergrund eine Rücknahme „ungerechtfertigter Pauschalverbote" wie sie in Frankreich in Kraft sind.