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Mit „Force Majeure“ (FM / „Höhere Gewalt“) begründen Unternehmen die Unmöglichkeit, eine vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen: Der Verkäufer sieht sich aufgrund einer unvorhersehbaren Situation, die er selbst nicht beeinflussen kann, nicht in der Lage, eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung oder ein Produkt zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern. Dazu gehören zum Beispiel Kriege, Bürgerkriege, Revolutionen, Erdbeben, Hurrican, Feuer oder Pandemien. In diesen Fällen entfällt die Lieferverpflichtung. Das ursprüngliche Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer besteht aber trotz FM fort.

Fragen und Antworten: Force Majeure in der Kunststoffindustrie

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