Auch kleinformatige Folienreste können zunehmend für die spätere Verwertung aussortiert werden (Foto: KI)
Zum 1. September gilt ein neuer Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Eine entsprechende Regelung hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR, Osnabrück) in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt (UBA, Dessau; ) jetzt veröffentlicht.
In der mittlerweile sechsten Überarbeitung wurde unter anderem das Größenkriterium für die Bewertung von Polyethylenfolien geändert. Bisher galt eine Mindestgröße von DIN A4. Hintergrund ist eine aktuelle Erhebung des Umweltbundesamtes, nach der immer mehr LVP-Sortieranlagen in der Lage sind, auch kleinformatige PE-Folien zu erkennen und damit dem Recycling zuzuführen.
Auch die Einordnung von Flüssigkeitskarton (FKN) ändert sich. Statt eines bisher verpflichtenden Einzelnachweises wird dieser nur noch empfohlen.