Verpackungsverordnung: Bundeskabinett stimmt 5. Novelle zu
04.02.2008
Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat das Bundeskabinett am 30. Januar 2008 Änderungen der 5. Novelle der Verpackungsverordnung zugestimmt, die der Bundesrat am 20. Dezember 2007 beschlossen hatte. Damit werden laut Bundesumweltministerium (BMU) die Voraussetzungen geschaffen, die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen dauerhaft zu sichern. Zukünftig sind grundsätzlich alle Verpackungen, die an private Haushalte gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren. Vertreiber von Verpackungen sollen zukünftig Mengen und Verbleib der Verpackungen in Vollständigkeitserklärungen dokumentieren und die bisherigen Trittbrettfahrer können ihre Abfälle nicht mehr auf Kosten anderer Vertreiber entsorgen. Kunststoff-Verpackungen sind zu mindestens 60 Prozent einer Verwertung zuzuführen, wobei wiederum 60 Prozent werkstofflich wiederverwertet werden müssen.
© KI – Kunststoff Information, Bad Homburg