Ist rechtmäßig: Abgabe auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Speisen und Getränke zum Mitnehmen (Foto: Pexels / Ready made)
Jetzt ist es amtlich: Die Stadt Tübingen darf auch weiterhin eine Abgabe auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Speisen und Getränke zum Mitnehmen erheben. So hat es das Bundesverfassungsgericht am 22. Januar 2025 entschieden. Die Steuer könnte nun in weiteren deutschen Städten und Kommunen erhoben werden.
Tübingen war 2022 die erste Stadt in Deutschland, die eine solche Verpackungssteuer eingeführt hat, um die Abfallmengen im öffentlichen Raum zu reduzieren. Gegen diese Abgabe hatte daraufhin eine lokale McDonald’s-Franchisenehmerin geklagt. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Mai 2023, die ebenfalls zugunsten der Universitätsstadt ausfiel, ist das Verfahren nun höchstrichterlich entschieden und abgeschlossen.
Für Einweg-Getränkeverpackungen fallen in Tübingen 50 Cent pro Stück an, ebenso für Einweg-Geschirr und -Verpackungen. Für Einweg-Besteck wird der Kunde mit 20 Cent zusätzlich zur Kasse gebeten. Wer das Burgertablett aber wieder mal bis zum Anschlag beladen hat, kann aufatmen: Es gibt es eine Obergrenze von maximal 1,50 EUR pro Mahlzeit.