Das Oberlandesgericht (OLG) in Köln hat die Schadenersatzforderung des Tragetaschenherstellers Victor Güthoff & Partner (Frechen) gegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH, Berlin) am 16. September 2014 auch in zweiter Instanz abgewiesen. Victor Güthoff & Partner will das Urteil dennoch vor dem Bundesgerichtshof anfechten, weil „wesentliche Punkte außer Acht gelassen wurden".
Die DUH hatte 2012 die Umweltverträglichkeit von Tüten aus dem BASF-Polyester/PLA-Blend „Ecovio" in Frage gestellt. Weil Aldi und Rewe die Tüten zwischenzeitlich aus dem Sortiment nahmen, fordert der Tragetaschenhersteller die Zahlung einer Entschädigung von insgesamt gut 2,7 Mio EUR.