„Spritzgießwerkzeuge fallen nicht in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG", erklärt TecPart – Verband Technische Kunststoff-Produkte e.V. (Frankfurt). Somit dürften Hersteller weder eine CE-Kennzeichnung anbringen noch eine EG-Konformitätserklärung abgeben oder eine Einbauerklärung ausstellen.
Spritzgießwerkzeuge erfüllten nicht die Definitionen von Maschinen, heißt es weiter. Mit der Erklärung reagiert TecPart auf die Forderungen einiger Kunden von Kunststoffverarbeitern und Werkzeugbauern, die für sie gebauten Spritzgießwerkzeuge mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist am 29. Dezember 2009 in Kraft getreten.