Das deutsche Bundeskabinett hat am 21. Dezember 2016 den Entwurf eines neuen Verpackungsgesetzes beschlossen. Damit sollen Verpackungsabfälle künftig effektiver vermieden und recycelt werden. Unter anderem müssen die dualen Systeme laut dem Gesetzentwurf deutlich höhere Recycling-Quoten erfüllen. Die Vorgaben für das Recycling von Kunststoffverpackungen steigen demnach von heute 36 Prozent bis zum Jahr 2022 auf 63 Prozent. Recyclinggerechte Verpackungsgestaltung, eine Zentrale Stelle zur Registrierung und Standardisierung, Wertstofftonnen und die bessere Unterscheidung von Einweg- und Mehrwegflaschen sind weitere Punkte.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme und danach dem Bundestag zugeleitet.