Konsumwaren und insbesondere Spielzeug gehörten zu den seitens der ECHA beanstandeten Produkten (Foto: PantherMedia/Deoma)
Achtung, Kontrolle! Bei einer Routineüberprüfung des Onlinehandels von Konsumwaren und Ausrüstung für professionelle Anwender wurden zahlreiche Verstöße gegen die von der europäischen Chemikaliengesetzgebung „Reach“ vorgeschriebene Produktinformationspflicht festgestellt. Wie erst jetzt bekannt wurde, hatte das „Enforcement Forum“ der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA, Helsinki / Finnland) im vergangenen Jahr 2020 insgesamt knapp 6.000 Produkte auf Webseiten von Unternehmen, Webshops und Marktplätzen, die innerhalb der EU aktiv sind, überprüft. In gut 5.000 Fällen wurden die nationalen Behörden auf ECHA-Hinweis aktiv und verhängten Strafen.
Fazit der Kontrolle: Mehr als 1.800 Produkte – unter anderem Konsumwaren wie Textilien, Leder, Spielwaren und Schmuck – enthielten Substanzen, die entweder als krebserregend, mutagen oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind. Beispiele sind Blei , Kadmium, Phthalate und Borsäure. 17 Prozent der Produkte wurden mit bewusst irreführenden Informationen wie „ungiftig“, „harmlos“ oder „umweltfreundlich“ beworben.