Bald in der Pfandpflicht: PET-Getränkeflaschen (Photo: Fotolia/itestro)
Vom 1. Januar 2023 an soll es in Polen ein landesweites Pfandsystem für Getränkeflaschen geben. Das Ministerium für Klima und Umwelt hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nach dem Einweg-PET-Flaschen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 l und Mehrweg-Getränkeflaschen aus Glas, die bis zu 1,5 l fassen, künftig bepfandet werden sollen. Über die Höhe des zu entrichtenden Pfands soll aber erst noch entschieden werden. Getränkedosen sind aus dieser Pflicht bislang ausgenommen.
Unternehmen, die Getränke in den oben genannten Verpackungen in Verkehr bringen, müssen künftig auch die getrennte Sammlung von Verpackungen oder Verpackungsabfällen organisieren. Dabei sind Einzelhandelsgeschäfte erst ab einer Größe von mehr als 100 m² gefordert, Rücknahmekapazitäten zu schaffen, beziehungsweise, Pfand zu erstatten. Hintergrund des von Umweltminister Jacek Ozdoba vorgelegten Entwurfs sei es, die erzeugten Abfallmengen zu reduzieren, qualitativ hochwertige Abfälle für das Recycling zu gewinnen und recycelte Abfälle als Rohstoffquelle zu nutzen.