Kunststoff- und andere Verpackungen sollen in Österreich nachhaltiger und die Wirtschaft insgesamt zirkulärer werden (Foto: ARA)
Am 2. Juli hat der österreichische Nationalrat das „Plastiksackerl"-Verbot beschlossen und das Abfallwirtschaftsgesetz dementsprechend geändert. Ab 1. Januar 2020 ist gemäß dem Beschluss das Inverkehrbringen und der Verkauf von Kunststofftragetaschen verboten. Für Händler gibt es eine Übergangsfrist bis Ende nächsten Jahres. Vom Verbot ausgenommen sind sehr leichte Kunststofftragetaschen wie zum Beispiel Knotenbeutel für Obst und Gemüse, die aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Auch wiederverwendbare Taschen aus Kunststoffgewebe, mit vernähten Verbindungen oder mit vernähten Tragegriffen, die eine entsprechende Stabilität aufweisen, dürfen weiterhin benutzt werden.
In Österreich fallen nach Angaben der Altstoff Recycling Austria AG (ARA, Wien / Österreich) jährlich zwischen 5.000 bis 6.000 t Kunststofftragetaschen an, was etwa 0,01 Prozent aller Abfälle oder rund 0,8 kg pro Einwohner im Jahr entspreche. Damit liege das Alpenland bei der Vermeidung von Plastiktüten schon jetzt im europäischen Spitzenfeld.