Prall gefüllte Mülleimer: Hersteller von Einwegkunststoffprodukten sollen künftig für die Entsorgung mitzahlen (Foto: PantherMedia/cgdeaw (YAYMicro)
Hersteller von Einwegprodukten aus Kunststoff wie etwa Getränkebechern oder To-Go-Lebensmittelbehältern sollen künftig an der Abfallbeseitigung ihrer Produkte im öffentlichen Raum beteiligt werden. Finanziert werden soll das durch einen staatlichen Fonds, in den die Inverkehrbringer einzahlen müssen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV, Berlin) hat Mitte vergangener Woche einen entsprechenden Referentenentwurf für das neue Einwegkunststofffondsgesetz veröffentlicht. Bis zum 14. April 2022 haben nun die Bundesländer sowie Industrieverbände Gelegenheit zur Stellungnahme; eine Kabinettsbefassung ist für Ende Mai geplant. Die Umsetzungsfrist endet am 5. Januar 2023.
Nach Artikel 8 der sogenannten Einwegkunststoffrichtlinie (2019/904/EU) haben die Inverkehrbringer von Einwegkunststoffprodukten im Rahmen der sogenannten erweiterten Herstellerverantwortung bestimmte Kosten für die Sammlung und Entsorgung von den aus ihren Produkten entstehenden Abfällen im öffentlichen Raum zu tragen.