Erstmals tritt mit der „Plastics Implementation Measure" (PIM) am 4. Februar 2011 eine EU-Verordnung für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt in Kraft, die ohne jede nationale Vermittlung direkt Gültigkeit für die gesamte EU-Region erhält. Einer der wesentlichen Knackpunkte: Die am 15. Januar verabschiedete und ab dem 1. Mai 2011 wirksame Verordnung (EG) Nr. 10/2011 verpflichtet die Akteure in der Lieferkette auch zu Angaben über Verunreinigungen aus dem Herstellungsprozess der eingesetzten Stoffe. Dazu kommt es zu Verfeinerungen der Migrationswerte für Verbundfolien.
Alle Unternehmen, die Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt verarbeiten oder verwenden, sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Produkte nach der neuen Verordnung rechtskonform sind, gibt die Servicegesellschaft PolyComply (Industriepark Hoechst, Frankfurt) zu bedenken.