25 Prozent RE PET sollen ab 2025 verpflichtend sein (Foto: PantherMedia/Sorapop)
Am 18. November 2020 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) einen Entwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) vorgestellt. Er soll unter anderem die Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie („SUP“-Richtlinie) und der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die von der EU-Kommission am 27. März 2019 verabschiedete „SUP“-Richtlinie (Richtlinie für Kunststoff-Einwegartikel 2019/904) sieht etwa das Verbot von Plastiktellern und -besteck, Strohhalmen, Luftballonstäben und Wattestäbchen aus Kunststoff sowie Behältern und Bechern aus geschäumtem Polystyrol vor.
Nach dem Referentenentwurf sollen zukünftig Lebensmittel und Getränke zum Sofortverzehr, die in Einwegkunststoffverpackungen beziehungsweise To-go-Bechern angeboten werden, zukünftig alternativ auch in einer Mehrwegvariante erhältlich sein. Ab dem Jahr 2025 soll zudem der Rezyklat-Anteil in PET-Einwegflaschen vorgeschrieben werden: Ab 2025 muss die RE PET-Quote zunächst 25 Prozent betragen, ab 2030 dann 30 Prozent. Auch soll dem Entwurf zufolge die Einwegpfandpflicht auf sämtliche Einweg-Getränkeflaschen aus PET sowie Aluminiumdosen erweitert werden.