Polymerisationsanlagen mit einer Produktion von mehr als 100 t pro Tag werden ab 2018 in das europäische Emissionshandelsystem (EU ETS) einbezogen. Betroffen sind rund 100 Anlagen zur Herstellung von PE, PP, PS, PVC, PC, PA, PUR und Silikonen, teilt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt, Berlin) mit. Die entsprechende Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) ist am 20. Juli in Kraft getreten.
Dies bedeutet, dass Betreiber dieser Anlagen ab dem 1. Januar 2018 der im Umweltbundesamt (UBA, Dessau-Roßlau) angesiedelten DEHSt über den Ausstoß von CO2 berichten und für jede Tonne ausgestoßenes CO2 ein sogenanntes europäisches Emissionshandelszertifikat abgeben müssen. Mit diesem Schritt folgt Deutschland dem Drängen aus Brüssel. In anderen europäischen Ländern sind Polymerisationsanlagen bereits in den Emissionshandel einbezogen.