Die Bilder sind unverbindliche Beispiele. Eine Druckversion der Kennzeichnung soll zeitnah durch die Europäische Kommission veröffentlicht werden (Grafik: EU)
Viele Einwegprodukte aus Kunststoff werden ab Juli 2021 in der EU verboten sein („SUP“-Richtlinie). Andere Produkte, die aus Kunststoff bestehen oder einen K-Anteil haben und derzeit nicht verboten werden können, sollen in Zukunft ein spezielles Label tragen, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt. Das hat das Bundeskabinett am 10. Februar 2021 im Rahmen der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) beschlossen.
Die Warnhinweise sollen ab 3. Juli 2021 deutlich erkennbar ins Layout der Verpackungen von kunststoffhaltigen Produkten integriert sein, die Kennzeichnung besteht aus einem Piktogramm und einem Text zur Kennzeichnung der jeweiligen Produktkategorie. Den Anfang machen Hygieneprodukte, wie Binden, Tampons und Tamponapplikatoren sowie Feuchttücher, Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern oder kunststoffhaltige Filter zur Verwendung in Tabakprodukten sowie Einweggetränkebecher.