Betrifft auch Kunststoffteile in Küchengeräten (Foto: Pexels/Mikhail Nilov)
Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über „Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“ wurde von der EU überarbeitet. Die Änderungen vom 11. Juli 2023, die den „Anhang I“ betreffen, sind nach Angaben aus Brüssel das Ergebnis neuer wissenschaftlicher Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA, Parma / Italien) und sollen am 1. August 2023 in Kraft treten.
Als Übergangsfrist gilt, dass Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 in der vor Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung geltenden Fassung entsprechen und vor dem 1. Februar 2025 erstmals in Verkehr gebracht werden, im Verkauf bleiben dürfen, bis die Bestände aufgebraucht sind.