Muss zusätzliche Kosten schultern: Die Recyclingindustrie (Foto: PantherMedia/DanitaDelimont)
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2021 neue Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (CEEAG) gebilligt. Auf dieser Grundlage können EU-Mitgliedstaaten gezielt Unternehmen fördern. Für die Betriebe der Recyclingbranche ist die Neuregelung jedoch keine gute Nachricht: Denn die „Rückgewinnung sortierter Werkstoffe“ wurde aus der Liste der beihilfefähigen Wirtschaftszweige gestrichen.
Entsprechend enttäuscht zeigte sich der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse, Bonn), da die neuen Leitlinien auch die Vorschriften über Ermäßigungen bestimmter Stromverbrauchsabgaben für energieintensive Unternehmen änderten. Hierunter fällt die Ermäßigung oder Befreiung von der Erneuerbaren-Energien-Umlage (EEG-Umlage), die in Deutschland von Unternehmen aus bestimmten Branchen mit hohem Stromverbrauch in Anspruch genommen werden kann.
Die neuen CEEAG-Leitlinien werden die bestehenden Leitlinien für staatliche Beihilfen im Energie- und Umweltbereich (EEAG) ersetzen. Die Mitgliedstaaten sind nach Angaben aus Brüssel verpflichtet, bestehende Regelungen von 2024 an die neuen Vorschriften anzupassen.