Erweiterte Pfandpflicht: Gilt jetzt auch für Säfte (Foto: Forum PET / IK)
Aufgrund der im Mai 2021 beschlossenen Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) werden vom 1. Januar 2022 an weitere Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff sowie Getränkedosen mit einem Pfand von 25 Cent belegt. Damit fallen auch die bisher ausgenommenen Frucht- und Gemüsesäfte sowie Nektare in diesen Verpackungen unter die Pfandpflicht – ausgenommen sind nach wie vor Milch oder Milcherzeugnisse, für die eine längere Übergangsfrist bis 2024 gilt.
Das „Forum PET“ innerhalb der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (Bad Homburg), in dem die Hersteller sowohl von Einweg- als auch von Mehrweg-PET-Getränkeflaschen vertreten sind, befürwortet die neue Regelung. „Für Verbraucher war es in der Vergangenheit nicht nachvollziehbar, dass die Apfelsaftschorle bepfandet ist, der Apfelsaft jedoch nicht“, sagte Dr. Isabell Schmidt, IK-Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft. Durch die Ausweitung der Pfandpflicht auf fast alle Getränkesparten werde nicht nur das System für die Verbraucher verständlicher – zugleich stärke die Verpflichtung auch die Idee des Bottle-to-bottle-Kreislaufes.