IBAW: Neue Verpackungsverordnung erleichtert Systemaufbau
27.01.2005
Die vom Bundesrat im Dezember 2004 beschlossene Novelle der Verpackungsverordnung nimmt Hersteller und Vertreiber zertifizierter Bioverpackungen bis 2012 von der Pflicht aus, Verkaufsverpackungen zurückzunehmen und für ein entsprechendes Entsorgungssystem zu sorgen. Damit werde ein wichtiger Beitrag zur Markteinführung von Biopackmitteln geleistet und der notwendige Spielraum geschaffen, um ein eigenständiges System zur Verwertung zu entwickeln. begrüßt die Interessengemeinschaft Biologisch Abbaubare Werkstoffe (IBAW), Berlin, diese Regelung.
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