Das seit 2013 laufende Kartellverfahren gegen führende Bodenbelagshersteller in Frankreich ist abgeschlossen. Die Wettbewerbshüter der Autorité de la Concurrence verhängten wegen fortgesetzter Absprachen unter anderem in Bezug auf Preise und regionale Vermarktung Strafen in einer Gesamthöhe von 302 Mio EUR gegen die drei Unternehmen Tarkett (Nanterre / Frankreich), Forbo (Baar / Schweiz) und Gerflor sowie den französischen Verband der Bodenbelagshersteller SFEC (Paris / Frankreich) als koordinierendem Element.
Die Absprachen in Bezug auf PVC- und Linoleumbeläge wurden zum Teil über 23 Jahre vorgenommen. In den untersuchten Zeiträumen standen die Unternehmen für 65 bis 86 Prozent des Gesamtmarktes.