DSD: Konkurrenz darf Abfallbehälter mitbenutzen
05.06.2007
Die Duales System Deutschland GmbH (DSD, Köln) darf die Entsorger nicht daran hindern, mit den DSD-Wettbewerbern Verträge über die Mitbenutzung von Behältern oder sonstigen Einrichtungen zum Sammeln und Sortieren gebrauchter Verkaufsverpackungen abzuschließen, lautet das Urteil des Europäischen Gerichts (EUG) in erster Instanz. „Wir sind erleichtert, dass der europäische Gerichtshof dem erneuten Aufleben von Monopolstrukturen eine Absage erteilt hat", so der Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse, Bonn) zu dieser Entscheidung.
© KI – Kunststoff Information, Bad Homburg