Auch in Großbritannien mahlen die Gesetzesmühlen langsam – ganz im Gegensatz zur angestrebten Flexibilität (Foto: Adobe Stock/by-studio)
Im Chemikalienhandel zwischen der Europäischen Union und Großbritannien bleibt zunächst noch alles, wie es ist: Das britische Umweltministerium (Department for Environment, Food and Rural Affairs, Defra) verschob die weiteren Konsultationen für das „Alternative Transitional Registration Model“ (ATRM) auf das kommende Jahr 2024. Wann genau neue Regelungen eingeführt werden, bleibt unklar.
Ursprünglich war mit einem Inkrafttreten neuer Handelsvorschriften für 2023 gerechnet worden, doch hatten zahlreiche Vertreter aus dem britischen Chemiesektor wegen der zu erwartenden Kosten bereits Anfang 2021 vor der Umsetzung im vorgesehenen Umfang gewarnt. Der bürokratische Aufwand war zu diesem Zeitpunkt mit insgesamt 1 Mrd GBP (1,14 Mrd EUR) beziffert worden. Inzwischen liegen die Schätzungen bei etwa dem Doppelten.
Zu den wichtigsten ATRM-Zielsetzungen, auf die man sich bislang einigte, gehören die Reduzierung des Umfangs der bereitzustellenden Informationen, eine Verringerung der zu erwartenden Kosten für Unternehmen sowie mehr Flexibilität – jeweils im Vergleich zur EU-Gesetzgebung, die als bürokratisch und schwerfällig empfunden wird. Die Diskussion darüber, wie diese Ziele erreicht werden sollen, hat indes noch nicht begonnen.