Mit dem Ausbildungsjahr 2012/2013 tritt das neugeordnete Ausbildungsbild zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik in Kraft. Am 31. Mai 2012 wurde die überarbeitete Fassung im „Bundesgesetzblatt" veröffentlicht. Dazu gehören vor allem die Fachrichtungen „Formteile“, „Halbzeuge“, „Mehrschichtkautschukteile“, „Bauteile“, „Faserverbundtechnologie“ und „Kunststofffenster“, welche die früheren Schwerpunkte ersetzen.
Neu eingeführt wurde die Fachrichtung „Compound- und Masterbatchherstellung“, da dieser Bereich in der Kunststoff verarbeitenden Industrie immer mehr an Gewicht gewinnt. Um die Ausrichtung auf einen der sieben Fachbereiche zu intensivieren, erfolgt die Spezialisierung bereits nach gut der Hälfte der dreijährigen Ausbildung und nicht wie bislang erst im letzten Ausbildungsjahr. Ebenfalls neu ist der Vermerk der gewählten Fachrichtung im Abschlusszeugnis.