Verpackungsregister: Inverkehrbringer müssen sich in Datenbank eintragen

08.06.2022

Freut sich über zunehmende Registrierungen: Gunda Rachut (Foto: ZSVR)Freut sich über zunehmende Registrierungen: Gunda Rachut (Foto: ZSVR)

Der Countdown läuft: Am1. Juli 2022 tritt die lang diskutierte Novelle des Verpackungsgesetzes in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt muss sich jedes Unternehmen, das in Deutschland verpackte Ware in Verkehr bringt, im öffentlichen Verpackungsregister namens „Lucid“ registrieren und angeben, welche Verpackungsarten es einsetzt. Ansonsten darf die jeweilige Ware nicht mehr vertrieben werden. Darauf hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) jetzt nochmal hingewiesen.

Besonders in die Pflicht genommen werden künftig Onlineplattformen. „Viele Versandhändler haben bislang ignoriert, dass sie für das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen müssen. Mit der neuen Registrierungspflicht erhöht sich der Druck“, betonte ZSVR-Vorstand Gunda Rachut. Elektronische Marktplätze müssen künftig kontrollieren, ob sich die Onlinehändler, die auf ihren Plattformen ihre Waren verkaufen, an die Pflichten halten. Verstoßen die Händler gegen die gesetzlichen Bestimmungen, dürfen die Marktplätze ihnen das Vertreiben der Waren nicht mehr ermöglichen.


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