Einwegkunststoff-Fonds: Bundesregierung legt Gebührensätze fest 

11.09.2023

Sommer, Sonne, Picknick, Müll: Jetzt steht fest, wer's am Ende bezahlt (Foto: KI)Sommer, Sonne, Picknick, Müll: Jetzt steht fest, wer's am Ende bezahlt (Foto: KI)

Nachdem das neue Einwegkunststoff-Fondsgesetz beschlossene Sache ist, geht es nun an die Umsetzung. Von der Bundesregierung wurde jetzt die Höhe der Abgabensätze festgelegt. Vom 1. Januar 2024 an müssen Hersteller von Kunststoffprodukten die Abgabe entrichten: Pro kg in Verkehr gebrachter Lebensmittelbehälter müssen die Hersteller beispielsweise 0,18 EUR zahlen, für Getränkebecher 1,24 EUR, für Beutel- und Folienverpackungen 0,88 EUR usw.

Die Mittel aus dem Fonds sollen von 2025 an – auf Basis der Vorjahreszahlen – an die öffentliche Hand als Ausgleich für die anfallenden Sammel- und Entsorgungskosten ausgezahlt werden. Mit dem Einwegkunststoff-Fondsgesetz setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie zu Einwegkunststoffen um, die vor allem das Wegwerfen von Kunststoffabfällen eindämmen soll. Mit der Regelung sollen die Hersteller von Einwegprodukten aus Kunststoff an den Kosten für die Abfallbeseitigung und die Reinigung öffentlicher Flächen beteiligt werden.

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