Zusammenbrechen der Lieferketten befürchtet (Foto: Fotolia/nerthuz)
Auch die jüngste Aktualisierung des sogenannten „No Deal"-Aktionsplans der EU-Kommission für den Fall eines ungeordneten Austritts Großbritanniens aus der EU beinhaltet keine Vorkehrungen für die chemische Industrie. Außen vor gelassen wurde insbesondere auch die EU-Chemikalienverordnung REACH.
Im Fall eines ungeordneten Brexit dürften chemische Stoffe, die im Vereinigten Königreich für den Vertrieb in der EU registriert wurden, nicht mehr ohne Weiteres in der EU verkauft werden, bemängelt der Verband der Chemischen Industrie (VCI, Frankfurt). Es sei aber notwendig, solche Registrierungen von Firmen mit Sitz in Großbritannien vorübergehend einseitig in der EU anzuerkennen, so die Forderung.